Betriebsaufspaltung

  • Definition: Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen an ein anderes Unternehmen (Betriebsgesellschaft) vermietet und beide personell verknüpft sind. Der Besitzbetrieb wird steuerlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer hält Anteile an einer GmbH und vermietet ihr ein Betriebsgrundstück. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor; Mieteinnahmen unterliegen der Gewerbesteuer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewerbesteuer, Mitunternehmerschaft, Immobilien & Steuern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sachliche Verflechtung (wesentliche Betriebsgrundlage) und personelle Verflechtung (beherrschender Einfluss).

Kann die Betriebsaufspaltung aufgehoben werden?

Ja, durch Veräußerung oder Aufgabe des Besitzbetriebs; es können jedoch stille Reserven aufgedeckt werden.

Welche steuerlichen Risiken bestehen?

Unerkannte Aufspaltungen können zu gewerblichen Einkünften führen, obwohl Vermietungseinkünfte erwartet wurden.

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