Betriebsaufspaltung
- Definition: Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen an ein anderes Unternehmen (Betriebsgesellschaft) vermietet und beide personell verknüpft sind. Der Besitzbetrieb wird steuerlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt.
- Praxisbeispiel: Ein Unternehmer hält Anteile an einer GmbH und vermietet ihr ein Betriebsgrundstück. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor; Mieteinnahmen unterliegen der Gewerbesteuer.
- Schnittstellen: Verknüpft mit Gewerbesteuer, Mitunternehmerschaft, Immobilien & Steuern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sachliche Verflechtung (wesentliche Betriebsgrundlage) und personelle Verflechtung (beherrschender Einfluss).
Kann die Betriebsaufspaltung aufgehoben werden?
Ja, durch Veräußerung oder Aufgabe des Besitzbetriebs; es können jedoch stille Reserven aufgedeckt werden.
Welche steuerlichen Risiken bestehen?
Unerkannte Aufspaltungen können zu gewerblichen Einkünften führen, obwohl Vermietungseinkünfte erwartet wurden.