Betriebskosten

  • Definition: Betriebskosten sind die laufenden Nebenkosten, die bei der Nutzung einer gewerblichen Mietsache anfallen, etwa für Wasser, Heizung, Grundsteuer oder Müllabfuhr.
  • Praxisbeispiel: Im Mietvertrag für ein Büro wird vereinbart, dass der Mieter jährlich eine Betriebskostenvorauszahlung leistet, die nach der Abrechnung angepasst wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Indexmiete, Mietanpassungsklausel, Nebenkostenabrechnung.

Welche Kosten dürfen umgelegt werden?

Nur vertraglich vereinbarte und umlagefähige Kosten nach Betriebskostenverordnung.

Wie erfolgt die Abrechnung?

In der Regel jährlich mit Ausweis der tatsächlichen Kosten und Verbrauchszahlen.

Was passiert bei zu hoher Vorauszahlung?

Der Mieter erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift.

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