Betriebspflicht

  • Definition: Die Betriebspflicht verpflichtet den Mieter, die gemieteten Räume während der vereinbarten Zeiten zu nutzen und sein Gewerbe auszuüben. Sie soll Umsatz und Frequenz sichern.
  • Praxisbeispiel: Ein Einzelhändler verpflichtet sich im Mietvertrag, sein Ladenlokal werktags von 10 bis 18 Uhr zu öffnen und Waren anzubieten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Konkurrenzschutzklausel, Mietvertrag, Vertragsstrafe.

Ist die Betriebspflicht gesetzlich geregelt?

Nein, sie wird vertraglich vereinbart.

Was passiert bei Verstoß?

Der Vermieter kann Schadensersatz oder Vertragsstrafe verlangen.

Kann die Betriebspflicht eingeschränkt werden?

Ja, etwa bei Krankheit oder Betriebsstörungen nach Absprache.

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