Betriebsrat (Arbeitsrecht)

  • Definition: Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er hat Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Praxisbeispiel: In einem Produktionsbetrieb mit 250 Mitarbeitern wird ein Betriebsrat gewählt, der über Arbeitszeitregelungen und Einstellungen mitbestimmt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung, Kündigung.

Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

In Betrieben mit fünf ständigen Wahlberechtigten.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?

Bei Arbeitszeit, Entgelt, Arbeitsplatzgestaltung.
 

Wie ist der Betriebsrat geschützt?

Er genießt besonderen Kündigungsschutz.

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