Betriebsstätte

  • Definition: Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Sie ist wichtig für die Frage, in welchem Staat Einnahmen besteuert werden.
    Praxisbeispiel: Eine deutsche GmbH unterhält ein Büro in den Niederlanden; nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) liegt eine ausländische Betriebsstätte vor, sodass dort Besteuerungsrecht besteht.
    Schnittstellen: Verknüpft mit Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerliche Ansässigkeit.

Wann liegt eine Betriebsstätte vor?

Wenn eine feste Einrichtung wie Büro, Werkstatt oder Baustelle über eine gewisse Dauer besteht.

Welche Auswirkungen hat eine Betriebsstätte?

Gewinne sind dem Staat der Betriebsstätte zuzuordnen.

Wie werden Gewinne aufgeteilt?

Mittels Betriebsstättengewinnermittlung und Verrechnungspreisen.

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