Betriebsübergang

  • Definition: Beim Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Inhaber über (§ 613a BGB). Rechte und Pflichten bleiben bestehen; die Arbeitnehmer können widersprechen.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmensbereich wird verkauft. Alle Arbeitnehmer des  Bereichs wechseln automatisch zum Erwerber, wenn sie nicht widersprechen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Betriebsrat.

Muss der Arbeitnehmer dem Übergang zustimmen?

Nein, er kann nur innerhalb eines Monats widersprechen.

Kann der neue Inhaber kündigen?

Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam; betriebsbedingte Kündigungen bleiben möglich.

Was passiert bei Widerspruch?

Der Arbeitnehmer bleibt beim alten Arbeitgeber, der jedoch ggf. keinen Betrieb mehr hat.

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