Betroffenenrechte

  • Definition: Betroffenenrechte sind die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Sie umfassen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
  • Praxisbeispiel: Ein Kunde fordert vom Onlinehändler Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und verlangt deren Löschung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Recht auf Vergessenwerden, Einwilligung, Datenschutzbeauftragter.

Wie übt man Betroffenenrechte aus?

Durch schriftliche Anfrage an den Verantwortlichen.

Welche Fristen gelten?

Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats reagieren.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, z. B. bei überwiegenden Rechten Dritter oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

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