Beurkundungspflicht

  • Definition: In vielen Rechtsgeschäften besteht eine notarielle Beurkundungspflicht, insbesondere bei Grundstückskaufverträgen, GmbH-Gründungen und Anteilsübertragungen. Ohne notarielle Beurkundung ist das Rechtsgeschäft unwirksam.
  • Praxisbeispiel: Die Gesellschafter einer GmbH beschließen eine Kapitalerhöhung; der Beschluss muss notariell beurkundet und anschließend im Handelsregister eingetragen werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsregister, Grundstücksrecht, Anteilsübertragung

Warum ist die notarielle Beurkundung wichtig?

Sie schützt Beteiligte durch Belehrung und Beweissicherung.

Kann ein nicht beurkundeter Vertrag geheilt werden?

Nein, ohne Beurkundung ist der Vertrag unwirksam; ein neuer beurkundeter Vertrag ist nötig.

Welche Kosten entstehen?

Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

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