Bewertung Betriebsvermögen

  • Definition: Die Bewertung von Betriebsvermögen bestimmt den Wert eines Unternehmens oder eines Betriebes im Erb- und Schenkungssteuerrecht. Bewertungsmaßstab sind Ertragswert oder vereinfachtes Ertragswertverfahren nach § 199 BewG.
  • Praxisbeispiel: Bei der Unternehmensübertragung bewertet das Finanzamt das Betriebsvermögen anhand der durchschnittlichen Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Verschonungsabschlag, Unternehmensschenkung, Ertragswert.

Welche Verfahren gibt es?

Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren und vereinfachtes Ertragswertverfahren.

Wann kommt der Verschonungsabschlag zur Anwendung?

Bei Übergabe von Betrieben an Angehörige, wenn Fortführungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wie wird der Unternehmenswert für die Steuer ermittelt?

Nach steuerrechtlichen Bewertungsregeln, die vom Verkehrswert abweichen können.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang