Buchführungspflicht

  • Definition: Die Buchführungspflicht verpflichtet Unternehmen, Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu erfassen und aufzubewahren. Sie ergibt sich aus HGB (§§ 238 ff.) und AO (§§ 140 ff.).
  • Praxisbeispiel: Ein Einzelunternehmer überschreitet die Umsatzgrenze von 600 000 €; er wird buchführungspflichtig und muss Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf eine doppelte Buchführung umstellen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Bilanz, HGB, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wann beginnt die Buchführungspflicht?

Bei Überschreiten bestimmter Größen oder aufgrund der Rechtsform.

Was passiert bei Verstößen?

Schätzungen und steuerliche Sanktionen sind möglich.

Gibt es Erleichterungen für Kleinstunternehmen?

Ja, die EÜR ist für kleine Gewerbetreibende zulässig.

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