Bürgschaft

  • Definition: Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtendes Schuldversprechen, mit dem der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einsteht (§ 765 BGB).
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter bürgt für den Bankkredit seiner GmbH; kann die GmbH nicht zahlen, muss der Gesellschafter leisten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kaufmann, Handelsgeschäft, Wechselrecht.

Wann kommt eine Bürgschaft zum Tragen?

Wenn der Hauptschuldner nicht leistet.

Benötigt die Bürgschaft Form?

Sie ist formbedürftig und muss schriftlich vereinbart werden.

Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?

Nur, wenn gesetzliche Kündigungsrechte bestehen oder sich der Sicherungszweck erledigt.

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