Cloud-Computing-Vertrag

  • Definition: Ein Cloud-Computing-Vertrag regelt die Nutzung von Datenverarbeitungsressourcen über das Internet. Er beinhaltet Servicelevel, Datenschutz, Haftung und Verfügbarkeit.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen schließt mit einem Anbieter einen Vertrag über Infrastructure-as-a-Service (IaaS) mit garantierter Verfügbarkeit von 99,9 %.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Auftragsverarbeitung, Service Level Agreement, IT-Outsourcing.

Was muss der Vertrag regeln?

Leistungsgegenstand, Verfügbarkeiten, Datensicherheit, Kündigungsfristen und Support.

Wer haftet für Datenverlust?

Der Anbieter haftet bei schuldhaftem Verstoß; es sollten Backups vereinbart werden.

Welche Datenschutzanforderungen gelten?

DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung und ggf. Standardvertragsklauseln bei Drittlandübermittlungen.

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