Datenminimierung

  • Definition: Datenminimierung ist ein Grundsatz der DSGVO. Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die dem Zweck angemessen und erforderlich sind.
  • Praxisbeispiel: Eine Marketingplattform erhebt bei der Anmeldung nur E-Mail-Adresse und Name, aber nicht das Geburtsdatum, weil es für den Newsletterversand nicht erforderlich ist.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Einwilligung.

Warum ist Datenminimierung wichtig?

Sie reduziert das Risiko von Datenmissbrauch und vereinfacht die Einhaltung von Informationspflichten.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Aufsichtsbehörden können dies prüfen; Unternehmen sollten interne Prozesse etablieren.

Gilt sie auch für anonymisierte Daten?

Ja, der Grundsatz betrifft bereits die Erhebung der Daten.

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