Datenschutzbeauftragter

  • Definition: Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze im Unternehmen, berät die Verantwortlichen und ist Ansprechpartner für Betroffene und Behörden.
  • Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Unternehmen bestellt einen internen Datenschutzbeauftragten, der Schulungen durchführt und Datenschutz-Folgenabschätzungen begleitet.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Aufsichtsbehörde, Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitung.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten oder besondere Kategorien verarbeitet werden.

Welche Qualifikation ist erforderlich?

Fachkunde und Zuverlässigkeit; dies kann intern oder extern erfüllt werden.

Hat er besondere Rechte?

Er genießt Kündigungsschutz und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.

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