Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

  • Definition: Eine Datenschutzfolgeabschätzung ist eine Vorabprüfung, ob eine geplante Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt, und welche Maßnahmen das Risiko minimieren. Sie ist in Artikel 35 DSGVO geregelt.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen plant die Einführung einer Gesichtserkennung für den Zutritt; es führt eine DSFA durch, um Risiken zu identifizieren und zu reduzieren.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit DSGVO, Privacy by Design, Informationssicherheitsmanagement.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Bei systematischer Überwachung, biometrischen Daten und sensiblen Daten.

Wer ist verantwortlich?

Der Verantwortliche muss die DSFA durchführen, ggf. unter Einbindung des Datenschutzbeauftragten.

Muss sie veröffentlicht werden?

Nein, aber sie muss dokumentiert und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

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