Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • Definition: Die Datenschutzgrundverordnung der EU regelt den Schutz
    personenbezogener Daten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen eine rechtmäßige Verarbeitung, Informationspflichten und Betroffenenrechte sicherstellen.
  • Praxisbeispiel: Ein Online-Shop erhebt Kundendaten für Bestellungen; die DSGVO verpflichtet zur Datensparsamkeit, zum Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen und zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit IT-Recht, Compliance, Auftragsverarbeitung.

Welche Daten gelten als personenbezogen?

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen.

Wann ist eine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich?

Bei hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

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