Datenschutzverletzung (Datenschutzrecht)

  • Definition: Datenschutzverletzung bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die zu unbeabsichtigter Zerstörung, Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung führt. Sie muss der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
  • Praxisbeispiel: Durch einen Hackerangriff werden Kundendaten gestohlen; das Unternehmen meldet die Verletzung binnen 72 Stunden an die Behörde und informiert betroffene Personen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit DSGVO, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheit.

Wer muss melden?

Der Verantwortliche gemäß DSGVO.

Was ist die Frist?

72 Stunden nach Kenntnisnahme.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Art der Verletzung, betroffene Personen, Maßnahmen zur Behebung.

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