Datenverarbeitungsvereinbarung (Auftragsverarbeitungsvertrag)

  • Definition: Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Datenverarbeitungsvertrag) regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Praxisbeispiel: Eine Steuerkanzlei schließt mit ihrem Lohnabrechnungsdienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenverwendung, Sicherheitsmaßnahmen und Haftung regelt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit DSGVO, Datensicherheit, Compliance. 

Wann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich?

Wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.

Welche Mindestinhalte sind erforderlich?

Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, technische Maßnahmen.

Wer haftet bei Verstößen?

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter haften nach ihren Anteilen.

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