Datenverarbeitungsverzeichnis (Datenschutzrecht)

  • Definition: Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten gemäß Artikel 30 DSGVO. Es enthält Zwecke, Kategorien und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Praxisbeispiel: Eine Steuerkanzlei führt ein VVT, in dem sie Lohnabrechnung, Mandantenverwaltung und Buchhaltungssoftware mit verantwortlichen Personen dokumentiert.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit DSGVO, Compliance, IT-Sicherheit.

Wer muss ein VVT führen?

Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter.

Welche Inhalte sind erforderlich?

Kontaktdaten, Zwecke, Beschreibung der Kategorien, Empfänger, Übermittlungen, technische und organisatorische Maßnahmen.

Wie oft muss es aktualisiert werden?

Bei jeder Änderung der Prozesse.

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