Definition: Die De-minimis-Regelung ist eine EU-Beihilfevorschrift, die kleine Schenkungen steuerlich erleichtert. Unter bestimmten Grenzen werden Zuwendungen als nicht beihilferelevant betrachtet.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält von der öffentlichen Hand eine kleine Zuwendung unterhalb der De-minimis-Schwelle; diese wird steuerlich begünstigt behandelt.
Schnittstellen: Verknüpft mit Schenkungssteuer, Fördermittel, EU-Beihilferecht.
Welche Grenzen gelten?
In der Regel 200 000 € innerhalb von drei Jahren (Stand 2025).
Muss die Zuwendung gemeldet werden?
Ja, De-minimis-Erklärungen sind erforderlich.
Welche Sektoren profitieren?
Unternehmen in der Landwirtschaft, Fischerei und im Verkehrssektor unterliegen gesonderten Grenzen.
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