Direktanspruch (Unterhalt)

  • Definition: Der Direktanspruch ist ein Anspruch des betreuenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil auf Zahlung von Kindesunterhalt. Der Unterhalt ist direkt an den betreuenden Elternteil zu leisten.
  • Praxisbeispiel: Nach einer Trennung fordert die Mutter des Kindes Unterhalt vom Vater; der Anspruch wird direkt gegen ihn geltend gemacht.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Unterhalt, Sorgerecht, Vaterschaft.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Anhand der Düsseldorfer Tabelle und des Einkommens des Unterhaltspflichtigen.

Kann der Unterhalt direkt an das Kind gezahlt werden?

Nein, der betreuende Elternteil ist Anspruchsinhaber.

Welche Rechtsmittel gibt es?

Titel aus Gerichtsbeschluss oder Jugendamtsurkunde.

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