Disagio

  • Definition: Das Disagio (Abgeld) ist die Differenz zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens oder einer Anleihe und dem ausgezahlten Betrag. Es stellt eine vorweggenommene Zinszahlung dar und wird steuerlich aktiviert oder über die Laufzeit verteilt.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH nimmt ein Darlehen über 1 Mio. € auf, erhält aber nur 970 000 € ausgezahlt; das Disagio von 30 000 € wird als Aufwand über fünf Jahre verteilt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Darlehen, Zinsergebnis, Bilanzierung.

Kann das Disagio sofort abgezogen werden?

Bei kurzlaufenden Darlehen ja; bei langfristigen muss es aktiviert und aufgeteilt werden.

Hat es Auswirkungen auf die Effektivverzinsung?

Ja, es erhöht die Effektivzinsen.

Wie wird das Disagio in der Steuerbilanz behandelt?

Es ist als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.

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