Dividende

  • Definition: Eine Dividende ist der Teil des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft, der an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Sie wird von der Hauptversammlung festgelegt und unterliegt der Kapitalertragsteuer.
  • Praxisbeispiel: Die Aktionäre einer AG beschließen eine Dividende von 2 € je Aktie; diese wird in den Wochen nach der Hauptversammlung an die Anteilseigner überwiesen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewinnausschüttung, Kapitalertragsteuer, Eigenkapital.

Wann habe ich Anspruch auf Dividende?

Bei Aktien am Tag der Hauptversammlung, wenn man im Besitz der Aktie ist.

Wie wird die Dividende versteuert?

Durch Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kann eine GmbH beschließen, keine Dividende zu zahlen?

Ja, sie kann den Gewinn in die Rücklage einstellen.

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