Domainrecht

  • Definition: Das Domainrecht beschäftigt sich mit der Registrierung, Nutzung und rechtlichen Durchsetzung von Internet-Domains. Es berührt Kennzeichenrecht und Namensrecht.
  • Praxisbeispiel: Eine Firma lässt eine Domain registrieren, die ihrer Marke entspricht, und geht gegen einen Domaingrabber vor, der eine verwechselbare Domain nutzt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Impressumspflicht, Urheberrecht an Software, IT-Recht.

Wer darf eine Domain registrieren?

Grundsätzlich jeder; bei Marken- oder Namensrechten kann der Inhaber Ansprüche geltend machen.

Was ist Domain-Grabbing?

Die Registrierung von Domains in der Absicht, sie später teuer zu verkaufen; dies kann wettbewerbswidrig sein.

Wie werden Domainstreitigkeiten gelöst?

Durch Schiedsverfahren (UDRP) oder gerichtliche Verfahren.

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