Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

  • Definition: Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wie grenzüberschreitende Einkünfte besteuert werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
  • Praxisbeispiel: Ein in Deutschland ansässiger Berater erbringt Leistungen in Österreich; das DBA Deutschland–Österreich bestimmt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat und wie die Steuern angerechnet werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Betriebsstätte, Internationales Steuerrecht, Anrechnungsverfahren.

Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?

Durch Freistellungs- oder Anrechnungsverfahren.

Gibt es DBA für alle Länder?

Deutschland hat mit über 90 Staaten DBA; mit manchen Ländern bestehen keine Vereinbarungen.

Welche Einkünfte betreffen DBA?

Einkommen aus Arbeit, Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen und Lizenzen.

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