Durchgriffshaftung

  • Definition: Die Durchgriffshaftung (Durchgriff) durchbricht die haftungsrechtliche Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. In Ausnahmefällen können Gläubiger direkt auf das Vermögen des Gesellschafters zugreifen, etwa bei Existenzvernichtung.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter entzieht seiner GmbH systematisch Vermögen und führt sie in die Insolvenz; ein Insolvenzverwalter macht eine Existenzvernichtungsdurchgriffshaftung geltend.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gesellschaftsrecht, Haftungsbeschränkung, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten.

Wann kommt es zum Durchgriff?

Bei Scheinunternehmen, Rechtsformmissbrauch oder Existenzvernichtung.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Die Durchgriffshaftung basiert auf Richterrecht und § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).

Wie lässt sich Durchgriff vermeiden?

Durch ordnungsgemäße Kapitalausstattung und Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang