Eigentumsvorbehalt

  • Definition: Der Eigentumsvorbehalt ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Verkäufer Eigentümer einer Ware bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Er dient der Sicherung von Forderungen im Kaufrecht.
  • Praxisbeispiel: Ein Lieferant liefert Maschinen unter Eigentumsvorbehalt; der Käufer darf sie nutzen, wird jedoch erst nach vollständiger Zahlung Eigentümer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kaufvertrag, Sicherungsübereignung, Insolvenzrecht.

Welche Arten des Eigentumsvorbehalt gibt es?

Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt.

Was passiert bei Insolvenz des Käufers?

Der Verkäufer kann die Herausgabe verlangen (Aussonderungsrecht).

Ist ein Eigentumsvorbehalt immer wirksam?

Er muss ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht gegen Abtretungsverbote verstoßen.

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