Einlagengeschäft

  • Definition: Einlagengeschäft ist die entgeltliche Annahme fremder Gelder als Einlage oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums. Es ist ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
  • Praxisbeispiel: Eine Bank nimmt Sparguthaben von Privatkunden entgegen; dies stellt ein Einlagengeschäft dar und erfordert eine Bankenlizenz.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit BaFin-Aufsicht, Kreditwesengesetz, Zinsbindung.

Wer darf Einlagengeschäfte betreiben?

Nur Institute mit Banklizenz.

Wie sind Einlagen geschützt?

Durch Einlagensicherungssysteme bis zu 100 000 € pro Kunde.

Was unterscheidet Einlagengeschäft von Darlehensgewährung?

Einlagengeschäft ist die Aufnahme von Geldern, Darlehensgewährung die Ausgabe.

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