Einlagenrückgewähr

  • Definition: Die Einlagenrückgewähr ist eine Auszahlung an Gesellschafter aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die nicht als Gewinnausschüttung gilt und daher steuerfrei bleibt, soweit sie die Einlagen nicht übersteigt.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH hat in der Vergangenheit offene Einlagen erhalten. Bei Auszahlung von 50 000 € erfolgt die Buchung als Einlagenrückgewähr; die Gesellschafter müssen keine Abgeltungsteuer zahlen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewinnausschüttung, Kapitalrücklage, steuerliches Einlagekonto.

Wie wird die Einlagenrückgewähr dokumentiert?

Über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG.

Unterliegt sie der Kapitalertragsteuer?

Nein, sie ist steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann sie die Eigenkapitalquote mindern?

Ja, Einlagenrückgewähr reduziert das Eigenkapital.

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