Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

  • Definition: Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Sie wird von nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmern angewandt.
  • Praxisbeispiel: Ein freiberuflicher Arzt ermittelt seinen Gewinn nach EÜR; er erfasst seine Honorare als Einnahmen und Miete, Gehälter und Abschreibungen als Ausgaben.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Buchführungspflicht, Gewinnermittlung, Kleinunternehmerregelung.

Wer darf eine EÜR erstellen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten.

Welche Vorteile hat die EÜR?

Einfachere Aufzeichnung, keine Bilanzierung.

Gibt es Nachteile?

Keine Bildung von Rückstellungen; geringere Aussagekraft gegenüber Banken.

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