Einspruch

  • Definition: Ein Einspruch ist ein Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörde, z.B. Steuerbescheide. Er ermöglicht die Überprüfung der Entscheidung innerhalb der Finanzverwaltung.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer erhält einen Einkommensteuerbescheid mit Schätzungszuschlag; er legt fristgerecht Einspruch ein und begründet diesen mit einer korrigierten Erklärung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Steuerbescheid, Finanzgerichtsprozess, Betriebsprüfung.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Muss der Einspruch begründet werden?

Ja, eine Begründung erhöht die  Erfolgsaussichten; fehlende Beweise können nachgereicht werden.

Kann der Einspruch zu einer höheren Steuer führen?

Ja, das Finanzamt prüft den Bescheid vollständig (Verböserung möglich), deshalb sollte sorgfältig abgewogen werden.

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