Elterliche Sorge

  • Definition: Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Sie umfasst Personensorge (Aufenthalt, Gesundheit) und Vermögenssorge.
  • Praxisbeispiel: Nach einer Scheidung üben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge aus, regeln also gemeinsam schulische und gesundheitliche Belange des Kindes.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Vormundschaft.

Kann die elterliche Sorge geteilt werden?

Ja, sie wird grundsätzlich gemeinsam ausgeübt; das Gericht kann sie einem Elternteil allein übertragen.

Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten?

Das Familiengericht entscheidet auf Antrag.

Wann wird die Sorge entzogen?

Bei schwerer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht sie entziehen und einem Vormund übertragen.

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