Elternzeit

  • Definition: Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Sie kann bis zum dritten Geburtstag beantragt werden und bietet Kündigungsschutz.
  • Praxisbeispiel: Nach der Geburt nimmt der Vater zwölf Monate Elternzeit und kehrt danach in Teilzeit in seinen Beruf zurück.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mutterschutz, Familienpflegezeit, Elterngeld.

Wer kann Elternzeit beantragen?

Mütter und Väter, auch gleichzeitig oder abwechselnd.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Bis zu drei Jahre pro Elternteil; ein Anteil kann bis zum achten Geburtstag aufgespart werden.

Besteht ein Anspruch auf Teilzeit?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (§ 15 BEEG).

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang