Energiesteuer

  • Definition: Die Energiesteuer erhebt der Bund auf den Verbrauch von Energieerzeugnissen wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Sie dient der Finanzierung des Staatshaushalts und setzt Umweltschutzanreize.
  • Praxisbeispiel: Ein Spediteur zahlt Energiesteuer auf seinen Dieselkraftstoff; unter bestimmten Voraussetzungen kann er einen Teil als Steuerentlastung zurückerhalten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Verbrauchsteuern, Ökosteuer, BHKW.

Wer erhebt die Energiesteuer?

Das Hauptzollamt.

Gibt es Steuerbefreiungen?

Ja, für bestimmte Industrieprozesse, Landwirte oder Stromerzeugung in Kleinanlagen.

Wie ist der Unterschied zur Mineralölsteuer?

Die Energiesteuer hat 2006 die Mineralölsteuer ersetzt und integriert.

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