Erbauseinandersetzung

  • Definition: Die Erbauseinandersetzung ist die Teilung des Nachlasses unter den Erben. Sie erfolgt nach quotenmäßiger Verteilung oder durch Realteilung.
  • Praxisbeispiel: Vier Geschwister teilen den Nachlass ihrer Mutter, indem einer das Haus übernimmt und die anderen eine Ausgleichszahlung erhalten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbengemeinschaft, Erbquote, Nachlassverwaltung.

Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Bei Immobilienübertragung ja.

Was passiert bei Uneinigkeit?

Das Gericht kann eine Teilungsversteigerung anordnen.

Kann die Auseinandersetzung ausgeschlossen werden?

Ja, durch Teilungsanordnung im Testament.

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