Erbbaurecht

  • Definition: Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen (§ 1 ErbbauRG). Es besteht meist über 99 Jahre.
  • Praxisbeispiel: Eine Familie erwirbt ein Erbbaurecht und baut ein Haus auf dem Grundstück; sie zahlt einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Nießbrauch, Wohnungsrecht,  Immobilienübertragung.

Wie lange läuft ein Erbbaurecht?

Üblich sind 50 bis 99 Jahre.

Was passiert nach Ablauf?

Das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer zurück; es kann eine Entschädigung vereinbart sein.

Ist ein Verkauf möglich?

Ja, das Erbbaurecht kann verkauft und vererbt werden.

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