Erbquote

  • Definition: Die Erbquote bestimmt den Anteil eines Erben am Nachlass. Sie ergibt sich aus Gesetz oder Testament und wird in Bruchteilen angegeben.
  • Praxisbeispiel: Drei Kinder erben zu gleichen Teilen; jeder erhält eine Erbquote von 1/3 des Nachlasses.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil.

Kann die Erbquote geändert werden?

Ja, durch Testament oder Erbvertrag.

Hat ein Pflichtteilsberechtigter eine Erbquote?

Er hat nur einen Geldanspruch, der sich prozentual aus der gesetzlichen Erbquote ergibt.

Gilt die Quote auch für Schulden?

Ja, Erben haften entsprechend ihrer Quote.

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