Erbschaftsteuer

  • Definition: Die Erbschaftsteuer fällt beim Übergang von Vermögen durch Tod an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des übertragenen Vermögens.
  • Praxisbeispiel: Ein Sohn erbt ein Mehrfamilienhaus mit einem Wert von 800 000 €; nach Abzug des Freibetrags (400 000 €) wird die restliche Bemessungsgrundlage mit dem Steuersatz seiner Steuerklasse besteuert.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, Nachlassplanung.

Wer zahlt die Erbschaftsteuer?

Der Erwerber des Vermögens.

Welche Freibeträge gibt es?

Je nach Verwandtschaftsgrad 20 000 € bis 500 000 €; für Ehegatten höher.

Wie können Betriebe begünstigt werden?

Über Verschonungsabschläge bei Fortführung; siehe Abschmelzmodell.

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