Erbschein

  • Definition: Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und ihre Erbquoten ausweist. Er legitimiert gegenüber Banken und Grundbuchamt.
  • Praxisbeispiel: Die Tochter beantragt einen Erbschein, um sich als Erbin ausweisen und das Grundbuch berichtigen zu können.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbquote, Erbauseinandersetzung, Nachlass.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Bei Nachlassabwicklung, z. B. Kontenzugriff oder Grundbuchänderung.

Wer stellt den Antrag?

Erben beim Nachlassgericht.

Kann man auf den Erbschein verzichten?

Ja, wenn ein notarielles Testament vorliegt, das als Nachweis dient.

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