Ertragswert (Vorweggenommene Erbfolge)

  • Definition: Bei vorweggenommener Erbfolge dient der Ertragswert zur Bewertung des übergebenen Unternehmens oder Hofs, um Pflichtteilsergänzungsansprüche und Steuern zu bestimmen.
  • Praxisbeispiel: Die Bewertung eines übergebenen Handwerksbetriebs erfolgt anhand des Ertragswerts, damit der nicht berücksichtigte Erbe seinen Ergänzungsanspruch berechnen kann.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorweggenommene Erbfolge,  Pflichtteilsergänzungsanspruch, Ertragswert.

Warum ist der Ertragswert relevant?

Er beeinflusst die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.

Wer erstellt die Bewertung?

Sachverständige oder Steuerberater.

Gibt es Freibeträge?

Ja, Verschonungsabschläge mindern den steuerpflichtigen Erwerb.

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