Erwerberhaftung

  • Definition: Bei der Übernahme eines Betriebs oder Teilbetriebs haftet der Erwerber für gewisse Steuerschulden des Veräußerers gemäß § 75 AO. Dies gilt u.a. bei Übergang des wirtschaftlichen Betriebs.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erwirbt ein Restaurant im Rahmen eines Asset-Deals; sie haftet für nicht abgeführte Umsatzsteuer des Vorbetreibers.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Asset-Deal, Steuerliche Haftung, Unternehmenskauf.

In welchem Umfang besteht die Erwerberhaftung?

Für Betriebssteuern wie Umsatz- und Lohnsteuer im Zeitraum bis zum Erwerb.

Kann die Haftung ausgeschlossen werden?

Nur im Innenverhältnis durch Freistellung; gegenüber dem Finanzamt bleibt sie bestehen.

Wie kann man sich schützen?

Durch Due Diligence und vertragliche Sicherungen.

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