ESCROW-Vereinbarung

  • Definition: Eine ESCROW-Vereinbarung (Softwarehinterlegung) sichert den Quellcode einer Software bei einem Treuhänder, der ihn im Ausfall des Lieferanten an den Kunden herausgeben darf.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen lässt den Quellcode der Individualsoftware bei einem Notar hinterlegen, damit es im Insolvenzfall Zugriff erhält.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Lizenzvertrag, Open-Source-Lizenz, IT-Projektvertrag.

Wann ist eine ESCROW sinnvoll?

Bei proprietärer Software, auf die der Kunde angewiesen ist.

Wer verwahrt den Code?

Notare oder spezialisierte Treuhandunternehmen.

Was wird hinterlegt?

Quellcode, Dokumentation und ggf.  Kompilierungswerkzeuge.

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