Familiengericht

  • Definition: Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, das für familienrechtliche Verfahren zuständig ist, z. B. Sorgerechts- und Unterhaltssachen.
  • Praxisbeispiel: Eltern streiten über das Umgangsrecht; das Familiengericht entscheidet über den Umfang der Besuche.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Vormundschaft.

Wer kann das Familiengericht anrufen?

Beteiligte in Familiensachen, z. B. Eltern, Kinder, Jugendamt.

Was kostet das Verfahren?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab; Beratungshilfe kann beantragt werden.

Gibt es Rechtsmittel?

Ja, Entscheidungen können mit Beschwerde angefochten werden.

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