Familiengesellschaft

  • Definition: Eine Familiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Gesellschafter aus einem Familienverband stammen. Sie dient der Bündelung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen und der langfristigen Nachfolgeplanung.
  • Praxisbeispiel: Eine Familie gründet eine Familien-KG, in der das Immobilienvermögen gehalten wird; die Kinder sind als Kommanditisten beteiligt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensverwaltung.

Warum gründen Familien eine Gesellschaft?

Zur Haftungsbegrenzung und steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung.

Welche Rechtsform ist üblich?

GmbH & Co. KG oder GmbH.

Wie werden Streitigkeiten geregelt?

Durch Gesellschaftsvertrag und Familienverfassung.

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