Familienheim

  • Definition: Das Familienheim ist die selbst genutzte Immobilie der Familie. Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
  • Praxisbeispiel: Die Witwe erbt das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus und bleibt steuerfrei, weil sie es zehn Jahre weiternutzt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Freibetrag Schenkung, Erbschaftsteuer, Immobilienübertragung.

Wann bleibt das Familienheim steuerfrei?

Wenn es vom Ehepartner oder Kindern für mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird.

Gilt dies auch für Zweitwohnungen?

Nein, nur für das selbstgenutzte Hauptwohnhaus.

Was passiert bei Verkauf innerhalb der Frist?

Die Steuerbefreiung kann rückwirkend entfallen.

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