Familienpflegezeit

  • Definition: Familienpflegezeit ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
  • Praxisbeispiel: Eine Arbeitnehmerin reduziert ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden, um ihren pflegebedürftigen Vater zu versorgen, und nutzt das zinslose Bundesdarlehen zur Einkommenssicherung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Pflegezeit, Elternzeit, Arbeitsvertrag.

Wie beantragt man Familienpflegezeit?

Schriftlich beim Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Beginn.

Besteht Kündigungsschutz?

Ja, während der Familienpflegezeit und bis zu zwölf Wochen danach.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Ein zinsloses Darlehen kann beim BAföG-Amt beantragt werden.

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