Frachtgeschäft

  • Definition: Das Frachtgeschäft ist ein Vertrag, durch den der Frachtführer verpflichtet wird, Güter gegen Entgelt zu transportieren. Rechtsgrundlage ist das HGB.
  • Praxisbeispiel: Ein Logistikunternehmen transportiert Waren vom Hersteller zum Großhändler gegen Zahlung eines Frachtentgelts.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Speditionsgeschäft, Handelsrecht, Bürgschaft.

Wie unterscheidet sich Frachtführer von Spediteur?

Der Frachtführer führt den Transport selbst durch; der Spediteur organisiert ihn nur.

Haftet der Frachtführer?

Ja, für Verlust oder Beschädigung, außer bei unabwendbaren Umständen.

Welche Dokumente werden ausgestellt?

Frachtbrief oder Ladeschein.

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