Freibeträge

  • Definition: Freibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, die bei Erbschaft- und Schenkungssteuer vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Sie hängen vom Verwandschaftsgrad ab.
  • Praxisbeispiel: Eine Ehefrau erbt 600 000 €; der persönliche Freibetrag von 500 000 € bleibt steuerfrei, nur 100 000 € sind zu versteuern.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Freibetrag Schenkung, Verschonungsabschlag, Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Welche Freibeträge gibt es?

500 000 € für Ehepartner, 400 000 € für Kinder, 200 000 € für Enkel.

Wann erneuert sich der Freibetrag?

Alle zehn Jahre.

Gibt es zusätzliche Freibeträge?

Ja, z. B. Hausratfreibetrag und Versorgungsfreibetrag.

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