Fusion

  • Definition: Eine Fusion ist die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer Einheit. Sie kann durch Aufnahme oder Neugründung erfolgen und führt zur Übertragung des Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
  • Praxisbeispiel: Zwei mittelständische IT-Unternehmen verschmelzen zu einer neuen AG, um ihre Marktposition zu stärken; die Mitarbeiter werden übernommen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Umwandlung, M & A, Kartellrecht.

Welche rechtlichen Formen der Fusion gibt es?

Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung nach §§ 2 ff. UmwG.

Welche steuerlichen Folgen hat eine Fusion?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie steuerneutral erfolgen, ansonsten können stille Reserven aufgedeckt werden.

Wann ist eine Fusionskontrolle erforderlich?

Bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen prüft das Bundeskartellamt.

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