Generationen Sprung

  • Definition: Der Generationen-Sprung ist eine Gestaltung, bei der Vermögen direkt an Enkel oder Urenkel übertragen wird, um zweimalige Erbschaft- oder Schenkungssteuer zu vermeiden.
  • Praxisbeispiel: Großeltern schenken ihren Enkeln bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens, um Freibeträge optimal zu nutzen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Freibeträge, Vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilsrecht.

Welche Vorteile hat der Sprung?

Es werden Freibeträge mehrerer Generationen genutzt und Steuerlast gesenkt.

Muss man die Eltern einbeziehen?

Ja, ein Pflichtteilsergänzungsanspruch der Eltern kann entstehen.

Gibt es Risiken?

Ja, Minderjährige benötigen einen Ergänzungspfleger für die Annahme größerer Schenkungen.

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